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Förderfähige Maßnahmen Heizungsoptimierung
Förderfähige Maßnahmen Heizungsoptimierung
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Verfasst von Bauhow-Team
Vor über einer Woche aktualisiert

(stand 06/2023)

Ein Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Heizungsoptimierung kann in der BEG EM bei einem Wohngebäude nur für Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten und bei einem Nichtwohngebäuden nur für ein Gebäude mit höchstens 1.000 m2 beantragt werden. Das Alter des Wärmeerzeugers muss bei nicht-fossiler Brennstoffversorgung mindestens 2 Jahre und bei fossiler Brennstoffversorgung zusätzlich maximal zwanzig

Jahre betragen, damit eine Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung erhalten werden kann.

Die Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bei wassergeführten Heizungssystemen setzt ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem (nach Verfahren B für die gesamte Heizungsanlage) voraus. Es ist nicht ausreichend den hydraulischen Abgleich nur für einen Teil des Heizsystems, bspw. eine einzelne

Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung, durchzuführen.

Die Förderung von luftheizenden Systemen setzt die Einregulierung der Luftvolumenströme voraus.

  • Der Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen (Nass- und Trockenläuferpumpen) und WarmwasserZirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen:

    o Nassläufer-Umwälzpumpen: Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 gemäß Verordnung (EU)Nr. 641/2009 in geltender Fassung

    o Trinkwarmwasser-Zirkulationspumpen: Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 in Anlehnung an Verordnung (EU) Nr. 641/2009 in geltender Fassung

    o Trockenläufer-Umwälzpumpen: Elektromotor der Klasse IE4 und Pumpeneffizienz MEI ≥ 0,6 gemäß Verordnung (EU) Nr. 547/2012

  • Analyse des Ist-Zustandes

  • Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen.

In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können die folgenden niedriginvestiven Maßnahmen zusätzlich gefördert werden:

  • Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung, wie z. B.

    o Voreinstellbare Thermostatventile

    o Einzelraumtemperaturregler

    o Strangregulierventile und Differenzdruckregler, Strangdifferenzdruckregler

  • Separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces

  • Einstellung der Heizkurve

  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern

  • Umbau des Verteilsystems zur bedarfsgerechten Anpassung der Wasserumlaufmengen

  • In Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung

  • Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme

  • Nachträgliche Wärmedämmung ungedämmter oder unzureichend gedämmter Wärmeverteilleitungen

  • Erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (SystemVorlauftemperaturen ≤ 35 °C) inklusive Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen

  • Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper (Vorlauftemperatur ≤ 55 °C)

  • Austausch von "kritischen" Heizkörpern zur Systemtemperaturreduzierung

  • Maßnahmen zur Schalldämmung

  • Umstellung des Trinkwarmwassersystems, das heißt Integration in die Heizungsanlage, inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen

  • Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer

  • Smart-Metering-Systeme (ohne Endgeräte und ohne Unterhaltungstechnik)

  • Einbau einer energieeffizienzfördernden Regelung in einer Übergabestation

  • Wärmemengenzähler

  • Anschluss an eine Breitbandverkabelung

  • Leerrohre, Kabel (z. B. Lichtwellenleiter, CAT 7) für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie für Smart-Metering-Systeme

Nicht förderfähig innerhalb der Einzelmaßnahme „Heizungsoptimierung“ (BEG EM) ist der Einbau bzw. Austausch von Wärmeerzeugern.


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