(stand 06/2023)
Ein Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Heizungsoptimierung kann in der BEG EM bei einem Wohngebäude nur für Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten und bei einem Nichtwohngebäuden nur für ein Gebäude mit höchstens 1.000 m2 beantragt werden. Das Alter des Wärmeerzeugers muss bei nicht-fossiler Brennstoffversorgung mindestens 2 Jahre und bei fossiler Brennstoffversorgung zusätzlich maximal zwanzig
Jahre betragen, damit eine Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung erhalten werden kann.
Die Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bei wassergeführten Heizungssystemen setzt ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem (nach Verfahren B für die gesamte Heizungsanlage) voraus. Es ist nicht ausreichend den hydraulischen Abgleich nur für einen Teil des Heizsystems, bspw. eine einzelne
Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung, durchzuführen.
Die Förderung von luftheizenden Systemen setzt die Einregulierung der Luftvolumenströme voraus.
Der Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen (Nass- und Trockenläuferpumpen) und WarmwasserZirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen:
o Nassläufer-Umwälzpumpen: Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 gemäß Verordnung (EU)Nr. 641/2009 in geltender Fassung
o Trinkwarmwasser-Zirkulationspumpen: Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,2 in Anlehnung an Verordnung (EU) Nr. 641/2009 in geltender Fassung
o Trockenläufer-Umwälzpumpen: Elektromotor der Klasse IE4 und Pumpeneffizienz MEI ≥ 0,6 gemäß Verordnung (EU) Nr. 547/2012
Analyse des Ist-Zustandes
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen.
In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können die folgenden niedriginvestiven Maßnahmen zusätzlich gefördert werden:
Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung, wie z. B.
o Voreinstellbare Thermostatventile
o Einzelraumtemperaturregler
o Strangregulierventile und Differenzdruckregler, Strangdifferenzdruckregler
Separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces
Einstellung der Heizkurve
Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern
Umbau des Verteilsystems zur bedarfsgerechten Anpassung der Wasserumlaufmengen
In Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung
Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme
Nachträgliche Wärmedämmung ungedämmter oder unzureichend gedämmter Wärmeverteilleitungen
Erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (SystemVorlauftemperaturen ≤ 35 °C) inklusive Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen
Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper (Vorlauftemperatur ≤ 55 °C)
Austausch von "kritischen" Heizkörpern zur Systemtemperaturreduzierung
Maßnahmen zur Schalldämmung
Umstellung des Trinkwarmwassersystems, das heißt Integration in die Heizungsanlage, inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen
Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer
Smart-Metering-Systeme (ohne Endgeräte und ohne Unterhaltungstechnik)
Einbau einer energieeffizienzfördernden Regelung in einer Übergabestation
Wärmemengenzähler
Anschluss an eine Breitbandverkabelung
Leerrohre, Kabel (z. B. Lichtwellenleiter, CAT 7) für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie für Smart-Metering-Systeme
Nicht förderfähig innerhalb der Einzelmaßnahme „Heizungsoptimierung“ (BEG EM) ist der Einbau bzw. Austausch von Wärmeerzeugern.
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