(stand 06/2023)
Im Rahmen der BEG EM sind die anlagentechnischen Einzelmaßnahmen der nachfolgenden Abschnitte förderfähig.
Förderfähig sind für die Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreibenden auch Leistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen der geförderten Anlage bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises, sofern deren Kosten
bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können.
Darüber hinaus sind
In der systemischen Sanierungsförderung (BEG WG/BEG NWG) alle technischen Anlagen des Effizienzhauses bzw. Effizienzgebäudes förderfähig, die für die Erreichung des energetischen Standards des Effizienzhauses bzw. Effizienzgebäudes erforderlich sind oder darüber hinaus die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern, mit Ausnahme der Anlagen, die in Nummer 8ausgeschlossen sind.
Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude: Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
Gefördert werden anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen,
darunter beispielhaft Folgendes:
Einbau der raumlufttechnischen Anlage, gegebenenfalls müssen Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle erfüllt werden
Notwendige Ausbauarbeiten
Wand- und Durchbrucharbeiten
Luftdurchlässe und Luftleitungen
Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelemente
Elektroanschlüsse
Verkleidungen
Bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG notwendige Maler- und Putzarbeiten (vgl. Nummer 1.3 Umfeldmaßnahmen) (gegebenenfalls anteilig)
Bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale
Maßnahmen zur Schalldämmung
Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers
Einbau von Solar-Luftkollektoren
Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik einschließlich Berücksichtigung der Erfordernisse für die regelmäßige Hygienewartung
Luftdichtheitsmessung, Messung des Leckluftvolumenstroms
Einbau einer Luftheizung
Wohngebäude: Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen
Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme (Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt)
Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
Nichtwohngebäude: Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen
Bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärme-/Kälterückgewinnung (Feuchte-, Kohlendioxidoder Mischgasgeführt)
Nichtwohngebäude: Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen
Bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärme-/Kälterückgewinnung (Feuchte-, Kohlendioxidoder Mischgasgeführt)
Einbau drehzahlgeregelter Ventilatoren
Einbau von RLT-Geräten
Einbau energieeffizienter, drehzahlgeregelter Motoren
Nachrüstung von Frequenzumformern zur stufenlosen Regelung von Bestandsmotoren
Einbau einer Wärme-/Kälterückgewinnung
Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen
Nachträgliche Wärmedämmung der Außen- und Fortluftleitungen bei Innenaufstellung oder der Zu und Abluftleitungen bei Außenaufstellung
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