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Fördefähige Maßnahmen Anlagentechnik (außer Heizung)
Fördefähige Maßnahmen Anlagentechnik (außer Heizung)
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Verfasst von Kundenservice-Team
Vor über einem Jahr aktualisiert

(stand 06/2023)

Im Rahmen der BEG EM sind die anlagentechnischen Einzelmaßnahmen der nachfolgenden Abschnitte förderfähig.

Förderfähig sind für die Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreibenden auch Leistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen der geförderten Anlage bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises, sofern deren Kosten

bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können.

Darüber hinaus sind

  • In der systemischen Sanierungsförderung (BEG WG/BEG NWG) alle technischen Anlagen des Effizienzhauses bzw. Effizienzgebäudes förderfähig, die für die Erreichung des energetischen Standards des Effizienzhauses bzw. Effizienzgebäudes erforderlich sind oder darüber hinaus die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern, mit Ausnahme der Anlagen, die in Nummer 8ausgeschlossen sind.

Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude: Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung

Gefördert werden anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen,

darunter beispielhaft Folgendes:

  • Einbau der raumlufttechnischen Anlage, gegebenenfalls müssen Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle erfüllt werden

  • Notwendige Ausbauarbeiten

  • Wand- und Durchbrucharbeiten

  • Luftdurchlässe und Luftleitungen

  • Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelemente

  • Elektroanschlüsse

  • Verkleidungen

  • Bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG notwendige Maler- und Putzarbeiten (vgl. Nummer 1.3 Umfeldmaßnahmen) (gegebenenfalls anteilig)

  • Bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale

  • Maßnahmen zur Schalldämmung

  • Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers

  • Einbau von Solar-Luftkollektoren

  • Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik einschließlich Berücksichtigung der Erfordernisse für die regelmäßige Hygienewartung

  • Luftdichtheitsmessung, Messung des Leckluftvolumenstroms

  • Einbau einer Luftheizung

Wohngebäude: Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme (Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt)

  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager

  • Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe

  • Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe

Nichtwohngebäude: Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen

  • Bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärme-/Kälterückgewinnung (Feuchte-, Kohlendioxidoder Mischgasgeführt)

Nichtwohngebäude: Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen

  • Bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärme-/Kälterückgewinnung (Feuchte-, Kohlendioxidoder Mischgasgeführt)

  • Einbau drehzahlgeregelter Ventilatoren

  • Einbau von RLT-Geräten

  • Einbau energieeffizienter, drehzahlgeregelter Motoren

  • Nachrüstung von Frequenzumformern zur stufenlosen Regelung von Bestandsmotoren

  • Einbau einer Wärme-/Kälterückgewinnung

  • Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen

  • Nachträgliche Wärmedämmung der Außen- und Fortluftleitungen bei Innenaufstellung oder der Zu und Abluftleitungen bei Außenaufstellung


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