(stand 06/2023)
Förderfähig sind im Rahmen der BEG EM folgende regenerative Anlagen zur Wärmerzeugung:
a. Solarthermie-Anlagen
b. Biomasse-Anlagen
c. Elektrisch betriebene Wärmepumpen-Anlagen
d. Brennstoffzellenheizung
e. Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
f. Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes
g. Anschluss an ein Gebäudenetz
h. Anschluss an ein Wärmenetz
Im Rahmen der Sanierung von Effizienzhäusern/Effizienzgebäuden (BEG WG/BEG NWG) sind alle Anlagen zur Wärmeerzeugung förderfähig, die für die Erreichung des energetischen Standards des Gebäudes erforderlich sind, soweit sie nicht in "Nicht förderfähige Maßnahmen" ausgeschlossen sind.
Als förderfähige Investitionskosten gelten jeweils die Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers, die Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes, der Anschluss an ein Gebäudeoder Wärmenetz, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme.
In der BEG EM müssen alle förderfähigen Investitionskosten dem Wärmeerzeuger in der/den Rechnung(en) zugeordnet werden. Werden gleichzeitig mehrere Wärmeerzeuger beantragt, so müssen nicht eindeutig zuzuordnende Kosten (bspw. Verteilsystem, Pufferspeicher) nach einem sachlich nachvollziehbaren Schlüssel auf die beantragten Wärmeerzeuger verteilt werden. Der Aufteilungsschlüssel kann sich an der
Anlagenleistung orientieren. Eindeutig einem Wärmeerzeuger zuordenbare Kosten (bspw. Pelletlager, Wasserstoffspeicher) müssen diesem zugeschlagen werden.
Voraussetzung für den Heizungs-Tausch-Bonus in der BEG EM: Der Bonus wird nur für
funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas- und Nachtspeicherheizungen gewährt. Voraussetzung ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung. Nach deren Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit Nachtspeicherheizungen oder fossilen Brennstoffen im Gebäude bzw. gebäudenah beheizt werden. Gasheizungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre im Betrieb sein. Ausgenommen von der Mindestbetriebslaufzeit sind dezentrale Gasetagenheizungen.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Biomasseheizungen sowie:
o Sekundäre Bauteile zur Brennwertnutzung
o Sekundäre Bauteile zur Partikelabscheidung (elektrostatische Abscheider, filternde Abscheider wie z. B. Gewebefilter und keramische Filter, Abscheider als Abgaswäscher)
Solarkollektoranlagen, darunter auch Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren), wenn sie als Wärmeerzeuger (Solarthermie) oder als Umfeldmaßnahme für Wärmepumpen eingesetzt werden
Anschluss solarthermische Anlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen
Elektrisch betriebene Wärmepumpen-Anlagen inkl. notwendiger Netzanschlüsse
Brennstoffzellenheizung, die zu 100 % mit grünem Wasserstoff entsprechend der Vorgaben des delegierten Rechtsaktes nach Artikel 27 der Richtlinie 2018/2001 (RED II) und/oder Biomethan betrieben werden
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen als Kombination aus den oben aufgeführten Wärmeerzeugern (a. - h.)
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Errichtung, Erweiterung und Umbau eines Gebäudenetzes
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Ausbau Gas-/Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
Notwendige fachtechnischen Arbeiten und Materialien, z. B.
o Transport
o Aufständerung, Unterkonstruktion
o Fundament, Einhausung
Zum Anschluss des Wärmerzeugers erforderliche Leitungen und Komponenten bis hin zur Wärmeverteilung (Heizkreisverteiler)
Einstellung der Heizkurve
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Voraussetzung für die Förderung von Anlagen der „Innovativen Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien“ ist die Aufnahme in die Positivliste entsprechender Anlagen.
Eine Antragstellung für die Einzelmaßnahmen „innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien“ ist ausschließlich dann zulässig, wenn die schriftliche Bestätigung zur Förderfähigkeit vorliegt, als Schreiben eines Durchführers (BAFA oder KfW) oder Veröffentlichung der entsprechenden Anlage in der Positivliste auf den Internetseiten der Durchführer.
Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreibenden
Förderfähig sind auch Leistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen der geförderten Anlage bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können.
Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage
Erschließungs- und Anschaffungskosten, folgender beispielhaft genannter Maßnahmen, inklusive Installation, Anbindung an die Wärmepumpe, Inbetriebnahme:
Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inklusive verschuldensunabhängige Versicherung (weitere Hinweise siehe „Liste der technischen FAQ - Einzelmaßnahmen“)
Erdflächenkollektoren
Grabenkollektoren
Erdwärmekörbe
Energiepfähle
Brunnenbohrungen
Energiezäune, Massivabsorber
Unterirdische Eis-, Erd- und Wasserspeicher
Solarthermische Kollektoren (alle Bauarten), PVT-Kollektoren (Hybridkollektoren zur Wärme- und Stromerzeugung), Luft-Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung von PV-Anlagen (inklusive Unterkonstruktionen)
Luft-Sole-Wärmeübertrager
Abwasserwärmetauscher (Kanalnetz oder Kläranlagen)
Die Netze für kalte Nah- oder Fernwärme (netzgebundene Wärmequellen) sind als Bestandteil der Wärmequelle förderfähig. Die Kosten können bei mehreren Abnehmenden nach einem nachvollziehbaren Schlüssel aufgeteilt werden. Eine Umlage auf Anschlussgebühren ist dabei möglich.
Brennstoffaustragung, -förderung und -zufuhr (Biomasseanlagen)
Saugsysteme
Förderschneckensysteme
Federblattrührwerke
Schubbodenaustragungen
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme
Gefördert wird die Umsetzung elektronischer Systeme zur Betriebsoptimierung, Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der geförderten heizungstechnischen Anlagen. Es können grundsätzlich sowohl Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) als auch
Gebäudeautomationstechnik bis hin zu übergreifenden Gebäudeleit- und Energiemanagementsystemen berücksichtigt werden, sofern diese auch der Betriebs- und Verbrauchsoptimierung eines förderfähigen Wärmeerzeugers dienen.
Sensoren, Aktoren, Datenlogger (z. B. auch Strom- und Wärmemengenerfassungen)
Digitale/elektronische Heizkörperthermostate/Raumthermostate
Display bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen, für den Energieverbrauch relevanten Daten
Digitale/elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen und Energiekosten
Digitale/elektronische Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Smart Home“)
Gebäudeautomationssysteme inklusive Feldtechnik, Gebäudeleittechnik, Energiemanagementsysteme
Notwendige fachtechnische Arbeiten und Materialien
Wärmespeicher
Alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser,- und Kombispeicher, etc.)
Dämmung bestehender Wärmespeicher
Eisspeicher und sonstige Latentwärmespeicher, die den Phasen-Übergang eines Mediums nutzen
Wärmespeicherung in Beton, Zeolith oder sonstigen anderen Medien
Erdwärmespeicher
Tiefen-Aquifer- oder Hohlraum-Wärmespeicher
Heiz- bzw. Technikraum
Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- bzw. Technikraums, sofern dies für den Betrieb des geförderten Wärmerzeugers erforderlich ist
Brennstoffaufbewahrung
Bunker und Lagerräume für Biomassepellets bzw. – hackschnitzel
Silos
Speicher für grünen Wasserstoff
Abgassysteme und Schornsteine
Neuerrichtung, Erneuerung und/oder Anpassung bestehender Abgassysteme und Schornsteine in direktem Zusammenhang mit dem beantragten Wärmeerzeuger
Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung
Wärmeverteilung und Wärmeübergabe
Förderfähig sind:
Hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems
Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Putzarbeiten, Bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Bodenbeläge, Wandverkleidung
Maßnahmen zur Schalldämmung
Niedertemperatur-Heizkörper/Heizleisten in jeglicher Bauausführung (z. B. auch Gebläsekonvektoren), die eine Reduzierung der Vorlauftemperatur ermöglichen (Vorlauftemperatur ≤ 55 °C)
Einbau voreinstellbarer oder Austausch von Thermostatventilen, Einbau oder Austausch von Strangdifferenzdruckreglern
Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe. Pumpen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an den Energieeffizienzindex einhalten
In Einrohrsystemen: Maßnahmen zur Volumenstromregelung
Umbau von Einrohr- in Zweirohrsysteme
Umstellung von Einzel- bzw. Etagenheizung auf zentrale Heizung
Wärmedämmung von Rohrleitungen und sonstigen wärmeverlustbehafteten technischen Komponenten
Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser (Entgasung, Entsalzung, Enthärtung, Kalkschutz, etc.)
Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss an ein Gebäude- und Wärmenetz sowie Erneuerung bei bestehendem Anschluss
Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz
Installationskosten inklusive einmaliger Anschlussgebühren bei Anschluss an ein Wärmenetz
Warmwasserbereitung
Umstellung von einer dezentralen Warmwasserbereitung auf eine zentrale, heizungsintegrierte Warmwasserbereitung (inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen, Einsatz wassersparender/energiesparender Maßnahmen, Abwasser-Wärmerückgewinnung, etc.) zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit
Einbau hocheffizienter Warmwasser-Wärmepumpen
Frischwasser- u. Wohnungsstationen
Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen und sonstige Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Trinkwasser
Hocheffiziente Zirkulationspumpen
Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer
Wärmemengenzähler
Demontagearbeiten
Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
Ausbau alter Wärmeerzeuger einschließlich Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
Bei einem Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung
nach Nummer "Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)" bis zu deren Inbetriebnahme und für eine Dauer von maximal einem Jahr, die Mietkosten
einer provisorischen Übergangsheizung mitgefördert, bspw.
provisorische Wärmepumpenlösung
provisorische Stromdirektheizung
provisorische Heiztechnik auf Basis von gasförmigen, flüssigen oder festen Energieträgern (auch fossil)
provisorische Versorgung durch netzgebundene oder mobile Wärmelieferung (z. B. durch einen mobilen Wärmespeicher)
Nach Umsetzung der geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung darf die provisorische Heiztechnik nicht weiter im Gebäude genutzt werden.
Das könnte Sie auch interessieren: