Alle Kollektionen
Förderungen
Förderfähige Maßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Förderfähige Maßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Bauhow-Team avatar
Verfasst von Bauhow-Team
Vor über einer Woche aktualisiert

(stand 06/2023)

Förderfähig sind im Rahmen der BEG EM folgende regenerative Anlagen zur Wärmerzeugung:


a. Solarthermie-Anlagen

b. Biomasse-Anlagen

c. Elektrisch betriebene Wärmepumpen-Anlagen

d. Brennstoffzellenheizung

e. Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

f. Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes

g. Anschluss an ein Gebäudenetz

h. Anschluss an ein Wärmenetz

Im Rahmen der Sanierung von Effizienzhäusern/Effizienzgebäuden (BEG WG/BEG NWG) sind alle Anlagen zur Wärmeerzeugung förderfähig, die für die Erreichung des energetischen Standards des Gebäudes erforderlich sind, soweit sie nicht in "Nicht förderfähige Maßnahmen" ausgeschlossen sind.

Als förderfähige Investitionskosten gelten jeweils die Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers, die Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes, der Anschluss an ein Gebäudeoder Wärmenetz, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme.

In der BEG EM müssen alle förderfähigen Investitionskosten dem Wärmeerzeuger in der/den Rechnung(en) zugeordnet werden. Werden gleichzeitig mehrere Wärmeerzeuger beantragt, so müssen nicht eindeutig zuzuordnende Kosten (bspw. Verteilsystem, Pufferspeicher) nach einem sachlich nachvollziehbaren Schlüssel auf die beantragten Wärmeerzeuger verteilt werden. Der Aufteilungsschlüssel kann sich an der

Anlagenleistung orientieren. Eindeutig einem Wärmeerzeuger zuordenbare Kosten (bspw. Pelletlager, Wasserstoffspeicher) müssen diesem zugeschlagen werden.

Voraussetzung für den Heizungs-Tausch-Bonus in der BEG EM: Der Bonus wird nur für

funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas- und Nachtspeicherheizungen gewährt. Voraussetzung ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung. Nach deren Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit Nachtspeicherheizungen oder fossilen Brennstoffen im Gebäude bzw. gebäudenah beheizt werden. Gasheizungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre im Betrieb sein. Ausgenommen von der Mindestbetriebslaufzeit sind dezentrale Gasetagenheizungen.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

  • Biomasseheizungen sowie:

    o Sekundäre Bauteile zur Brennwertnutzung

    o Sekundäre Bauteile zur Partikelabscheidung (elektrostatische Abscheider, filternde Abscheider wie z. B. Gewebefilter und keramische Filter, Abscheider als Abgaswäscher)

  • Solarkollektoranlagen, darunter auch Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren), wenn sie als Wärmeerzeuger (Solarthermie) oder als Umfeldmaßnahme für Wärmepumpen eingesetzt werden

  • Anschluss solarthermische Anlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen

  • Elektrisch betriebene Wärmepumpen-Anlagen inkl. notwendiger Netzanschlüsse

  • Brennstoffzellenheizung, die zu 100 % mit grünem Wasserstoff entsprechend der Vorgaben des delegierten Rechtsaktes nach Artikel 27 der Richtlinie 2018/2001 (RED II) und/oder Biomethan betrieben werden

  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen als Kombination aus den oben aufgeführten Wärmeerzeugern (a. - h.)

  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • Errichtung, Erweiterung und Umbau eines Gebäudenetzes

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • Ausbau Gas-/Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks

  • Notwendige fachtechnischen Arbeiten und Materialien, z. B.

    o Transport

    o Aufständerung, Unterkonstruktion

    o Fundament, Einhausung

  • Zum Anschluss des Wärmerzeugers erforderliche Leitungen und Komponenten bis hin zur Wärmeverteilung (Heizkreisverteiler)

  • Einstellung der Heizkurve

Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

Voraussetzung für die Förderung von Anlagen der „Innovativen Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien“ ist die Aufnahme in die Positivliste entsprechender Anlagen.

Eine Antragstellung für die Einzelmaßnahmen „innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien“ ist ausschließlich dann zulässig, wenn die schriftliche Bestätigung zur Förderfähigkeit vorliegt, als Schreiben eines Durchführers (BAFA oder KfW) oder Veröffentlichung der entsprechenden Anlage in der Positivliste auf den Internetseiten der Durchführer.

Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreibenden

Förderfähig sind auch Leistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen der geförderten Anlage bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können.

Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage

Erschließungs- und Anschaffungskosten, folgender beispielhaft genannter Maßnahmen, inklusive Installation, Anbindung an die Wärmepumpe, Inbetriebnahme:

  • Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inklusive verschuldensunabhängige Versicherung (weitere Hinweise siehe „Liste der technischen FAQ - Einzelmaßnahmen“)

  • Erdflächenkollektoren

  • Grabenkollektoren

  • Erdwärmekörbe

  • Energiepfähle

  • Brunnenbohrungen

  • Energiezäune, Massivabsorber

  • Unterirdische Eis-, Erd- und Wasserspeicher

  • Solarthermische Kollektoren (alle Bauarten), PVT-Kollektoren (Hybridkollektoren zur Wärme- und Stromerzeugung), Luft-Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung von PV-Anlagen (inklusive Unterkonstruktionen)

  • Luft-Sole-Wärmeübertrager

  • Abwasserwärmetauscher (Kanalnetz oder Kläranlagen)

  • Die Netze für kalte Nah- oder Fernwärme (netzgebundene Wärmequellen) sind als Bestandteil der Wärmequelle förderfähig. Die Kosten können bei mehreren Abnehmenden nach einem nachvollziehbaren Schlüssel aufgeteilt werden. Eine Umlage auf Anschlussgebühren ist dabei möglich.

Brennstoffaustragung, -förderung und -zufuhr (Biomasseanlagen)

  • Saugsysteme

  • Förderschneckensysteme

  • Federblattrührwerke

  • Schubbodenaustragungen

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme

Gefördert wird die Umsetzung elektronischer Systeme zur Betriebsoptimierung, Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der geförderten heizungstechnischen Anlagen. Es können grundsätzlich sowohl Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) als auch

Gebäudeautomationstechnik bis hin zu übergreifenden Gebäudeleit- und Energiemanagementsystemen berücksichtigt werden, sofern diese auch der Betriebs- und Verbrauchsoptimierung eines förderfähigen Wärmeerzeugers dienen.

  • Sensoren, Aktoren, Datenlogger (z. B. auch Strom- und Wärmemengenerfassungen)

  • Digitale/elektronische Heizkörperthermostate/Raumthermostate

  • Display bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen, für den Energieverbrauch relevanten Daten

  • Digitale/elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen und Energiekosten

  • Digitale/elektronische Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Smart Home“)

  • Gebäudeautomationssysteme inklusive Feldtechnik, Gebäudeleittechnik, Energiemanagementsysteme

  • Notwendige fachtechnische Arbeiten und Materialien

Wärmespeicher

  • Alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser,- und Kombispeicher, etc.)

  • Dämmung bestehender Wärmespeicher

  • Eisspeicher und sonstige Latentwärmespeicher, die den Phasen-Übergang eines Mediums nutzen

  • Wärmespeicherung in Beton, Zeolith oder sonstigen anderen Medien

  • Erdwärmespeicher

  • Tiefen-Aquifer- oder Hohlraum-Wärmespeicher

Heiz- bzw. Technikraum

  • Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- bzw. Technikraums, sofern dies für den Betrieb des geförderten Wärmerzeugers erforderlich ist

Brennstoffaufbewahrung

  • Bunker und Lagerräume für Biomassepellets bzw. – hackschnitzel

  • Silos

  • Speicher für grünen Wasserstoff

Abgassysteme und Schornsteine

  • Neuerrichtung, Erneuerung und/oder Anpassung bestehender Abgassysteme und Schornsteine in direktem Zusammenhang mit dem beantragten Wärmeerzeuger

  • Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung

Wärmeverteilung und Wärmeübergabe

Förderfähig sind:

  • Hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems

  • Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Putzarbeiten, Bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Bodenbeläge, Wandverkleidung

  • Maßnahmen zur Schalldämmung

  • Niedertemperatur-Heizkörper/Heizleisten in jeglicher Bauausführung (z. B. auch Gebläsekonvektoren), die eine Reduzierung der Vorlauftemperatur ermöglichen (Vorlauftemperatur ≤ 55 °C)

  • Einbau voreinstellbarer oder Austausch von Thermostatventilen, Einbau oder Austausch von Strangdifferenzdruckreglern

  • Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe. Pumpen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an den Energieeffizienzindex einhalten

  • In Einrohrsystemen: Maßnahmen zur Volumenstromregelung

  • Umbau von Einrohr- in Zweirohrsysteme

  • Umstellung von Einzel- bzw. Etagenheizung auf zentrale Heizung

  • Wärmedämmung von Rohrleitungen und sonstigen wärmeverlustbehafteten technischen Komponenten

  • Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser (Entgasung, Entsalzung, Enthärtung, Kalkschutz, etc.)

  • Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss an ein Gebäude- und Wärmenetz sowie Erneuerung bei bestehendem Anschluss

  • Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz

  • Installationskosten inklusive einmaliger Anschlussgebühren bei Anschluss an ein Wärmenetz

Warmwasserbereitung

  • Umstellung von einer dezentralen Warmwasserbereitung auf eine zentrale, heizungsintegrierte Warmwasserbereitung (inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen, Einsatz wassersparender/energiesparender Maßnahmen, Abwasser-Wärmerückgewinnung, etc.) zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit

  • Einbau hocheffizienter Warmwasser-Wärmepumpen

  • Frischwasser- u. Wohnungsstationen

  • Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen und sonstige Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Trinkwasser

  • Hocheffiziente Zirkulationspumpen

  • Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer

  • Wärmemengenzähler

Demontagearbeiten

  • Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks

  • Ausbau alter Wärmeerzeuger einschließlich Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)

Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt

Bei einem Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung

nach Nummer "Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)" bis zu deren Inbetriebnahme und für eine Dauer von maximal einem Jahr, die Mietkosten

einer provisorischen Übergangsheizung mitgefördert, bspw.

  • provisorische Wärmepumpenlösung

  • provisorische Stromdirektheizung

  • provisorische Heiztechnik auf Basis von gasförmigen, flüssigen oder festen Energieträgern (auch fossil)

  • provisorische Versorgung durch netzgebundene oder mobile Wärmelieferung (z. B. durch einen mobilen Wärmespeicher)

Nach Umsetzung der geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung darf die provisorische Heiztechnik nicht weiter im Gebäude genutzt werden.


Das könnte Sie auch interessieren:

Hat dies Ihre Frage beantwortet?