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Förderfähige Maßnahmen Smart Home
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Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

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Verfasst von Bauhow-Team
Vor über einer Woche aktualisiert

(stand 06/2023)


Wohngebäude („Efficiency Smart Home“): Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen Gebäudenetzes

Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Betriebsoptimierung durch elektronische Systeme mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz bzw. der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen in einem Gebäude (Heizung, Trinkwarmwasserbereitung, Lüftungs-/Klimatechnik, Beleuchtung etc.).

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik

  • Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik sowie Einbindung von Wetterdaten, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom und Wasser

  • Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen, Teilverbräuchen der unterschiedlichen Sparten und Energiekosten

  • Elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler zur Visualisierung und Analyse von Heizwärmeverbräuchen

  • Elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung, der Bereitstellung von Nutzerinformation bei nachlassender Systemeffizienz und der Anzeige von notwendigen Wartungsintervallen, z. B. bei der Wärmeerzeugung, dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und den Emissionen aus der Wärmeerzeugung

  • Wohnungsdisplay bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen Daten der Heiz- und Elektroenergie, von Warm- und Kaltwasser etc.

  • Elektronische Heizkörperthermostate/Raumthermostate

  • Integration von Luftqualitätssensoren, Fensterkontakten, Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren

Systemtechnik

  • Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern/-extern

  • Elektronische Systeme zur Unterstützung der Netzdienlichkeit von Energieverbräuchen, die sicherstellen, dass energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über ein SmartMeter-Gateway entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes abgewickelt werden können (z. B. für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Verbrauch und Erzeugung von erneuerbaren Energien, Haushaltsgeräte)

Schalttechnik, Tür- und Antriebssysteme

  • Präsenzabhängige Zentralschaltung von Geräten, Steckdosen etc.

  • Baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik

  • Intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten

notwendige Elektroarbeiten

  • Notwendige Verkabelung (z. B. Ethernetkabel) oder kabellose funkbasierte Installationen (z. B. Router) für Kommunikations-/Notrufsysteme und intelligente Assistenzsysteme, USBAnschlussbuchsen

  • Anschluss an eine Breitbandverkabelung, Leerrohre, Kabel (z. B. Lichtwellenleiter, CAT 7) für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie für Smart-Metering-Systeme

Energiemanagementsysteme, Einregulierung

  • Energiemanagementsystem inklusive Integration in wohnwirtschaftliche Software

  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung

  • Einstellarbeiten an der Regelung der Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik mit dem Ziel der Senkung des Energieverbrauchs (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung)

Nichtwohngebäude: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Gefördert wird der Einbau sowie Ersatz von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die der Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 dienen (inklusive notwendiger Feldgeräte).

Die nachfolgende Liste weist typische förderfähige Maßnahmen aus (nicht abschließend):

  • Bedarfsabhängige Regelung von Lüftungs- und Klimaanlagen

  • Tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung oder Regelung von Beleuchtungsanlagen

  • Bedarfsabhängige Regelung von Heizungssystemen, wie z. B. einer nutzungsabhängigen raumweisen Regelung der Raumtemperatur

  • Komponenten zur Realisierung eines technischen Energiemanagementsystems mit dem Ziel der Energieeinsparung durch eine effiziente Betriebsweise des Gebäudes (z. B. Monitoring von anlagenoder bereichsbezogenen Kenndaten und Energieverbräuchen (Sensorik), inklusive Gebäudeleittechnik sowie erforderliche Automations- und Feldelemente)

  • Erstellung eines Mess-, Steuerungs- und Regelungskonzepts,

  • Erstellung eines Zählerkonzepts

Nichtwohngebäude: Kältetechnik zur Raumkühlung

Gefördert wird der Einbau energieeffizienter Kälteerzeugungsanlagen:

  • Wärmegetriebene Kälteanlagen zur Nutzung von Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung oder von Prozessabwärme

  • Kompressionskälteanlagen mit Leistungsregelung

  • Hydraulischer Abgleich

  • Dämmung ungedämmter oder unzureichend gedämmter Wärme-/Kälteverteilleitungen und Armaturen

Gefördert werden weiterhin anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz kältetechnischer Anlagen in Nichtwohngebäuden. Es werden alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau, Inbetriebnahme und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen.

Nichtwohngebäude: Energieeffiziente Beleuchtungssysteme

Gefördert wird der Einbau von Beleuchtungssystemen für Innenräume mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt. Förderfähig ist ausschließlich der komplette Leuchtentausch (keine Einzelkomponenten von Leuchten) einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die

unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.

Lampen, die nicht fest verbaut, für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, z. B. Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.


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