(stand 06/2023)
Wohngebäude („Efficiency Smart Home“): Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen Gebäudenetzes
Gefördert wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Betriebsoptimierung durch elektronische Systeme mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz bzw. der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen in einem Gebäude (Heizung, Trinkwarmwasserbereitung, Lüftungs-/Klimatechnik, Beleuchtung etc.).
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik sowie Einbindung von Wetterdaten, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom und Wasser
Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen, Teilverbräuchen der unterschiedlichen Sparten und Energiekosten
Elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler zur Visualisierung und Analyse von Heizwärmeverbräuchen
Elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung, der Bereitstellung von Nutzerinformation bei nachlassender Systemeffizienz und der Anzeige von notwendigen Wartungsintervallen, z. B. bei der Wärmeerzeugung, dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und den Emissionen aus der Wärmeerzeugung
Wohnungsdisplay bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen Daten der Heiz- und Elektroenergie, von Warm- und Kaltwasser etc.
Elektronische Heizkörperthermostate/Raumthermostate
Integration von Luftqualitätssensoren, Fensterkontakten, Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren
Systemtechnik
Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern/-extern
Elektronische Systeme zur Unterstützung der Netzdienlichkeit von Energieverbräuchen, die sicherstellen, dass energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über ein SmartMeter-Gateway entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes abgewickelt werden können (z. B. für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Verbrauch und Erzeugung von erneuerbaren Energien, Haushaltsgeräte)
Schalttechnik, Tür- und Antriebssysteme
Präsenzabhängige Zentralschaltung von Geräten, Steckdosen etc.
Baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik
Intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten
notwendige Elektroarbeiten
Notwendige Verkabelung (z. B. Ethernetkabel) oder kabellose funkbasierte Installationen (z. B. Router) für Kommunikations-/Notrufsysteme und intelligente Assistenzsysteme, USBAnschlussbuchsen
Anschluss an eine Breitbandverkabelung, Leerrohre, Kabel (z. B. Lichtwellenleiter, CAT 7) für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie für Smart-Metering-Systeme
Energiemanagementsysteme, Einregulierung
Energiemanagementsystem inklusive Integration in wohnwirtschaftliche Software
Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
Einstellarbeiten an der Regelung der Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik mit dem Ziel der Senkung des Energieverbrauchs (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung)
Nichtwohngebäude: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Gefördert wird der Einbau sowie Ersatz von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die der Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 dienen (inklusive notwendiger Feldgeräte).
Die nachfolgende Liste weist typische förderfähige Maßnahmen aus (nicht abschließend):
Bedarfsabhängige Regelung von Lüftungs- und Klimaanlagen
Tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung oder Regelung von Beleuchtungsanlagen
Bedarfsabhängige Regelung von Heizungssystemen, wie z. B. einer nutzungsabhängigen raumweisen Regelung der Raumtemperatur
Komponenten zur Realisierung eines technischen Energiemanagementsystems mit dem Ziel der Energieeinsparung durch eine effiziente Betriebsweise des Gebäudes (z. B. Monitoring von anlagenoder bereichsbezogenen Kenndaten und Energieverbräuchen (Sensorik), inklusive Gebäudeleittechnik sowie erforderliche Automations- und Feldelemente)
Erstellung eines Mess-, Steuerungs- und Regelungskonzepts,
Erstellung eines Zählerkonzepts
Nichtwohngebäude: Kältetechnik zur Raumkühlung
Gefördert wird der Einbau energieeffizienter Kälteerzeugungsanlagen:
Wärmegetriebene Kälteanlagen zur Nutzung von Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung oder von Prozessabwärme
Kompressionskälteanlagen mit Leistungsregelung
Hydraulischer Abgleich
Dämmung ungedämmter oder unzureichend gedämmter Wärme-/Kälteverteilleitungen und Armaturen
Gefördert werden weiterhin anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz kältetechnischer Anlagen in Nichtwohngebäuden. Es werden alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau, Inbetriebnahme und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen.
Nichtwohngebäude: Energieeffiziente Beleuchtungssysteme
Gefördert wird der Einbau von Beleuchtungssystemen für Innenräume mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt. Förderfähig ist ausschließlich der komplette Leuchtentausch (keine Einzelkomponenten von Leuchten) einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die
unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.
Lampen, die nicht fest verbaut, für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, z. B. Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.
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