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Technische Mindestanforderungen
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Verfasst von Bauhow-Team
Vor über einer Woche aktualisiert

Technische Mindestanforderungen zum Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – Einzelmaßnahmen

Bei Wohn- und Nichtwohngebäuden ist bei allen Maßnahmen auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung zu achten. Folgende Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind bei dem jeweiligen Bauteil für eine Förderung als Einzelmaßnahme einzuhalten

Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T ≥ 19 °C

Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12 °C < T < 19 °C

Bauteilgruppe: Außenwände

Außenwand

0,20

0,25

Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehendem zweischaligem Mauerwerk

λ ≤ 0,035 W/(m·K)

λ ≤ 0,040 W/(m·K)

Außenwände bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude

0,45

0,55

Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen)

0,65

0,8

Bauteilgruppe: Fenster, Fenstertüren

Fenster, Balkon- und Terrassentüren

0,95

1,3

Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung

1,3

1,6

Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkonund Terrassentüren

1,1

1,4

Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung)

1,1

1,4

Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude

1,4

1,7

Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude

1,6

1,7

Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude

1,6

1,9

Dachflächenfenster

1,0

1,1

Glasdächer

1,6

1,9

Lichtbänder und Lichtkuppeln

1,5

1,9

Vorhangfassaden

1,3

1,6

Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren

1,3

2,0

Bauteilgruppe: Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen

Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörige Kehlbalkenlagen

0,14

0,25

Dachgauben

0,20

0,25

Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume

0,14

0,25

Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung

0,14

0,20

Dachflächen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude höchstmögliche Dämmstoffdicke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlagen, Dachgauben oder oberste Geschossdecken)

λ ≤ 0,040 W/(m·K)

λ ≤ 0,040 W/(m·K)

Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume

0,25

0,25

Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken

0,25

0,25

Geschossdecken gegen Außenluft von unten

0,20

0,25

Bodenflächen gegen Erdreich

0,25

0,25

Neuer Fußbodenaufbau bei bestehenden Bodenflächen gegen Erdreich (nur NWG)

0,35

0,35


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