Technische Mindestanforderungen zum Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – Einzelmaßnahmen
Bei Wohn- und Nichtwohngebäuden ist bei allen Maßnahmen auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung zu achten. Folgende Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind bei dem jeweiligen Bauteil für eine Förderung als Einzelmaßnahme einzuhalten
| Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden T ≥ 19 °C | Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12 °C < T < 19 °C |
Bauteilgruppe: Außenwände |
|
|
Außenwand | 0,20 | 0,25 |
Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehendem zweischaligem Mauerwerk | λ ≤ 0,035 W/(m·K) | λ ≤ 0,040 W/(m·K) |
Außenwände bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | 0,45 | 0,55 |
Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) | 0,65 | 0,8 |
Bauteilgruppe: Fenster, Fenstertüren |
|
|
Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 0,95 | 1,3 |
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung | 1,3 | 1,6 |
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkonund Terrassentüren | 1,1 | 1,4 |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung) | 1,1 | 1,4 |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | 1,4 | 1,7 |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | 1,6 | 1,7 |
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | 1,6 | 1,9 |
Dachflächenfenster | 1,0 | 1,1 |
Glasdächer | 1,6 | 1,9 |
Lichtbänder und Lichtkuppeln | 1,5 | 1,9 |
Vorhangfassaden | 1,3 | 1,6 |
Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren | 1,3 | 2,0 |
Bauteilgruppe: Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen |
|
|
Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörige Kehlbalkenlagen | 0,14 | 0,25 |
Dachgauben | 0,20 | 0,25 |
Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume | 0,14 | 0,25 |
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung | 0,14 | 0,20 |
Dachflächen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude höchstmögliche Dämmstoffdicke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlagen, Dachgauben oder oberste Geschossdecken) | λ ≤ 0,040 W/(m·K) | λ ≤ 0,040 W/(m·K) |
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume | 0,25 | 0,25 |
Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken | 0,25 | 0,25 |
Geschossdecken gegen Außenluft von unten | 0,20 | 0,25 |
Bodenflächen gegen Erdreich | 0,25 | 0,25 |
Neuer Fußbodenaufbau bei bestehenden Bodenflächen gegen Erdreich (nur NWG) | 0,35 | 0,35 |
Das könnte Sie auch interessieren: