(stand 06/2023)
Gefördert werden die nachfolgend genannten energetischen Maßnahmen zur Wärmedämmung sowie die Erneuerung, der erstmalige Einbau und die energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert,
die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau.
Bauteile, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und nicht durch das EEG gefördert werden, sind förderfähig, sofern sie lediglich im Rahmen der Wiederherstellung der Funktionalität des Gebäudes eingebaut werden und die jeweils relevanten TMA erfüllen (z. B. Solardachziegel zur Wiederherstellung des
Daches im Rahmen einer energetischen Dachdämmung, Indach-PV, Fenster mit integrierter Solarstromerzeugung). Es werden sowohl die Baukosten für das Außenbauteil als auch notwendige Komponenten des Stromverteilungssystems bei den förderfähigen Kosten angerechnet.
Außenwände
Abbrucharbeiten (wie Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern inklusive dann notwendiger Neuerrichtung)
Erdaushub bei Dämmung von erdberührten Außenflächen inklusive Sicherungsmaßnahmen
Notwendige Bauwerkstrockenlegung
Erhöhung/Verlängerung des Dachüberstandes
Bohrungen für Kerndämmungen
Ein- bzw. Anbringen der Wärmedämmung, auch in Gebäudetrennfugen
Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien inklusive nachträgliche Verglasung von unbeheizten Loggien, Dämmung von Heizkörpernischen und Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum
Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke
Einbau fassadenintegrierter Lüftungsgeräte, Lüftungselemente (z. B. Außenwandluftdurchlässe) und Luftleitungen in und an der Fassade
Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
Maler- und Putzarbeiten inklusive Stuckarbeiten, Fassadenverkleidung, z. B. Klinker (bei BEG EM nur außen)
Ersatz, Erneuerung und Erweiterung von Außenwänden
Einbau von Dämmsteinen
Erneuerung von Ausfachungen bei Fachwerkaußenwänden
Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz)
Mineralische Brandriegel zur Brandabschottung innerhalb von Wärmedämmverbundsystemen
Maßnahmen zur Schalldämmung
Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk
Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage
Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen
Verlegung der Regenrohre, Spenglerarbeiten
Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte
Erhalt und Neuanlage von Fassadenbegrünung
Erhalt und Neuanlage von Nistplätzen für Gebäudebrüter, z. B. durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in die Fassade oder in die Wärmedämmung sowie besondere Konstruktionen in Traufkästen; weitere Informationen unter www.bund-hannover.de "Artenschutz an Gebäuden" und www.bund-dueren.de "Artenschutz"
Dachflächen
Abbrucharbeiten wie alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe, Schweißbahnen oder Asbest
Erneuerung der Dachlattung
Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
Ein- bzw. Aufbringen der Wärmedämmung
Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
Aufdopplung und Verstärkung der Sparren bei Zwischensparrendämmung
Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls
Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben
Dachausstiege im unbeheizten Bereich auch ohne Anforderung an den U-Wert, sofern diese für die Durchführung von Arbeiten auf dem Dach erforderlich sind (z. B. Einbau von Schornsteinfeger- und Schornsteinfegerinnen-Ausstiegsluken im mitgedämmten Dachspitz/in unbeheizten Dachräumen)
Verkleidung der Dämmung (z. B. Gipskartonplatten), bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Maler- und Tapezierarbeiten (vgl. Nummer 1.3 Umfeldmaßnahmen)
Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
Maßnahmen zur Schalldämmung
Austausch von Dachziegeln inklusive Versiegelung, Abdichtungsarbeiten am Dach, inklusive Dachdurchgangsziegel (z. B. Lüftungs- oder Antennenziegel) und Schneefanggitter
Neueindeckung des Daches oder Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc.
Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz)
Erhalt und Neuanlage von Dachbegrünungen
Erneuerung/Einbau von Oberlichtern, Lichtkuppeln
Änderung des Dachüberstands
Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche, Spenglerarbeiten
Notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter
Schornsteinkopf neu einfassen, z. B. Kaminabdeckung, Kaminverkleidung
Erhalt und Neuanlage von Nistplätzen für Gebäudebrüter, z. B. durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in besondere Konstruktionen in Traufkästen, Dachschrägen oder im Giebelbereich; weitere Informationen unter www.bund-hannover.de "Artenschutz an Gebäuden" und www.bund-dueren.de "Artenschutz"
Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen
Notwendige Abbrucharbeiten
Bauwerkstrockenlegung
Ein- bzw. Anbringen der Wärmedämmung, auch in Gebäudetrennfugen
Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
Bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG notwendige Maler- und Putzarbeiten (vgl. Nummer 1.3 Umfeldmaßnahmen)
Wiederherstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens; Estrich, Trittschalldämmung, bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Bodenbelag (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt wird)
Maßnahmen zur Schalldämmung
Notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen, z. B. Verlegung von Elektroanschlüssen
Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen, z. B. zum Keller oder Dachboden, sowie von wärmedämmenden Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren,Vorhangfassaden und Tore
Notwendige Ausbauarbeiten
Bei Nichtwohngebäuden: Einbau und Erneuerung von Toren (bei Wohngebäuden werden Tore ausschließlich dann (als Außentüren) gefördert, wenn sie Teil der thermischen Hüllfläche sind)
Austausch, Ertüchtigung (Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit) und Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Außentüren bzw. deren erstmaliger Einbau
Einbau von Fensterlüftern und Außenwandluftdurchlässen sowie von in der Fensterbank integrierten Geräten
Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion, auch Dämmung von Heizkörpernischen, Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum
Maßnahmen zur Schalldämmung
Abdichtung der Fugen
Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke
Einbau neuer bzw. Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
Fliegengitter, sofern diese fest eingebaut sind
Erneuerung des Heizkörpers bei Einbau größerer Fenster und daraus geringerer Brüstungshöhen
Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (gegebenenfalls anteilig)
Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern z. B. auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus, Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
Maßnahmen zur Ab- und Durchsturzsicherung, wie z. B. absturzsichernde Verglasung (DIN 18008-4, ehemals TRAV) und Fensterstangen zur Absturzsicherung
Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen, Anschlüsse an Einbruchsicherungen
Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände)
Einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und -rahmen sowie Außentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile
Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.
Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
Neuverglasung, Entsorgung der Altverglasung
Empfehlung zum Einbruchschutz bei Neuverglasung: Einbruchhemmendes Glas entsprechend P4A oder besser nach EN 356
Überarbeitung der Rahmen und Flügel mit gegebenenfalls erforderlichem Aus- und Einbau
Herstellung von Gang- und Schließbarkeit
Erneuerung bzw. Einbau von Dichtungen, z. B. Falzdichtung, Lippendichtung
Dämmung der Einbaufuge
Herstellung eines luftdichten Anschlusses innen
Herstellung eines schlagregendichten Anschlusses außen
Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz sowie Bauelemente an Fenstern und Türen zum Schutz bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Starkregen)
Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz. Für Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten bietet z. B. der Verband Fenster und Fassade den Leitfaden "Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz" unter www.window.de an
Hinweis: Abweichend von der Richtlinie BEG EM werden nur Außentüren beheizter Räume sowie Hauseingangstüren in Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12 °C < T < 19 °C gefördert, die einen UD-Wert von 1,3 (W/m2K) aufweisen. Höhere Werte entsprechen nicht dem Anforderungsniveau des GEG.
Sonnenschutzvorrichtungen als Umfeldmaßnahme:
Erstmaliger Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden und anderen außenliegenden bzw. zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen
Sonnenschutzvorrichtungen im Scheibenzwischenraum, wenn die Fenster die jeweiligen Anforderungen an den U-Wert erfüllen
Systeme zur optimierten Tageslichtversorgung z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung
Hinweis: Bei einer Förderung von Sonnenschutzvorrichtungen als Umfeldmaßnahme im Rahmen einer Einzelmaßnahme Fenster bestehen keine Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz.
Sommerlicher Wärmeschutz
Förderfähig ist der Ersatz oder der erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung.
Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz“ sind ausschließlich außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen nach DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeile 3.1 bis 3.3 (unabhängig von der Art des Antriebes) förderfähig.
Außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen gemäß DIN 4108 2 Tabelle 7 Zeile 3.1 bis 3.3 sind:
Fensterläden und Rollläden
Jalousien und Raffstores
Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen
Zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen sind im Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme „Fenster“ förderfähig.
Bei Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden sind sowohl außenliegende als auch zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen förderfähig.
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