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Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle

Welche Maßnahmen werden gefördert?

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Verfasst von Bauhow-Team
Vor über einer Woche aktualisiert

(stand 06/2023)


Gefördert werden die nachfolgend genannten energetischen Maßnahmen zur Wärmedämmung sowie die Erneuerung, der erstmalige Einbau und die energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert,

die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau.

Bauteile, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und nicht durch das EEG gefördert werden, sind förderfähig, sofern sie lediglich im Rahmen der Wiederherstellung der Funktionalität des Gebäudes eingebaut werden und die jeweils relevanten TMA erfüllen (z. B. Solardachziegel zur Wiederherstellung des

Daches im Rahmen einer energetischen Dachdämmung, Indach-PV, Fenster mit integrierter Solarstromerzeugung). Es werden sowohl die Baukosten für das Außenbauteil als auch notwendige Komponenten des Stromverteilungssystems bei den förderfähigen Kosten angerechnet.

Außenwände

  • Abbrucharbeiten (wie Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern inklusive dann notwendiger Neuerrichtung)

  • Erdaushub bei Dämmung von erdberührten Außenflächen inklusive Sicherungsmaßnahmen

  • Notwendige Bauwerkstrockenlegung

  • Erhöhung/Verlängerung des Dachüberstandes

  • Bohrungen für Kerndämmungen

  • Ein- bzw. Anbringen der Wärmedämmung, auch in Gebäudetrennfugen

  • Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung

  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien inklusive nachträgliche Verglasung von unbeheizten Loggien, Dämmung von Heizkörpernischen und Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum

  • Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke

  • Einbau fassadenintegrierter Lüftungsgeräte, Lüftungselemente (z. B. Außenwandluftdurchlässe) und Luftleitungen in und an der Fassade

  • Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen

  • Maler- und Putzarbeiten inklusive Stuckarbeiten, Fassadenverkleidung, z. B. Klinker (bei BEG EM nur außen)

  • Ersatz, Erneuerung und Erweiterung von Außenwänden

  • Einbau von Dämmsteinen

  • Erneuerung von Ausfachungen bei Fachwerkaußenwänden

  • Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz)

  • Mineralische Brandriegel zur Brandabschottung innerhalb von Wärmedämmverbundsystemen

  • Maßnahmen zur Schalldämmung

  • Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk

  • Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage

  • Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen

  • Verlegung der Regenrohre, Spenglerarbeiten

  • Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte

  • Erhalt und Neuanlage von Fassadenbegrünung

  • Erhalt und Neuanlage von Nistplätzen für Gebäudebrüter, z. B. durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in die Fassade oder in die Wärmedämmung sowie besondere Konstruktionen in Traufkästen; weitere Informationen unter www.bund-hannover.de "Artenschutz an Gebäuden" und www.bund-dueren.de "Artenschutz"

Dachflächen

  • Abbrucharbeiten wie alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe, Schweißbahnen oder Asbest

  • Erneuerung der Dachlattung

  • Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre

  • Ein- bzw. Aufbringen der Wärmedämmung

  • Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung

  • Aufdopplung und Verstärkung der Sparren bei Zwischensparrendämmung

  • Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls

  • Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben

  • Dachausstiege im unbeheizten Bereich auch ohne Anforderung an den U-Wert, sofern diese für die Durchführung von Arbeiten auf dem Dach erforderlich sind (z. B. Einbau von Schornsteinfeger- und Schornsteinfegerinnen-Ausstiegsluken im mitgedämmten Dachspitz/in unbeheizten Dachräumen)

  • Verkleidung der Dämmung (z. B. Gipskartonplatten), bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Maler- und Tapezierarbeiten (vgl. Nummer 1.3 Umfeldmaßnahmen)

  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion

  • Maßnahmen zur Schalldämmung

  • Austausch von Dachziegeln inklusive Versiegelung, Abdichtungsarbeiten am Dach, inklusive Dachdurchgangsziegel (z. B. Lüftungs- oder Antennenziegel) und Schneefanggitter

  • Neueindeckung des Daches oder Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc.

  • Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz)

  • Erhalt und Neuanlage von Dachbegrünungen

  • Erneuerung/Einbau von Oberlichtern, Lichtkuppeln

  • Änderung des Dachüberstands

  • Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche, Spenglerarbeiten

  • Notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter

  • Schornsteinkopf neu einfassen, z. B. Kaminabdeckung, Kaminverkleidung

  • Erhalt und Neuanlage von Nistplätzen für Gebäudebrüter, z. B. durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in besondere Konstruktionen in Traufkästen, Dachschrägen oder im Giebelbereich; weitere Informationen unter www.bund-hannover.de "Artenschutz an Gebäuden" und www.bund-dueren.de "Artenschutz"

Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen

  • Notwendige Abbrucharbeiten

  • Bauwerkstrockenlegung

  • Ein- bzw. Anbringen der Wärmedämmung, auch in Gebäudetrennfugen

  • Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung

  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion

  • Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen

  • Bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG notwendige Maler- und Putzarbeiten (vgl. Nummer 1.3 Umfeldmaßnahmen)

  • Wiederherstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens; Estrich, Trittschalldämmung, bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG auch Bodenbelag (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt wird)

  • Maßnahmen zur Schalldämmung

  • Notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen, z. B. Verlegung von Elektroanschlüssen

  • Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen, z. B. zum Keller oder Dachboden, sowie von wärmedämmenden Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden

Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren,Vorhangfassaden und Tore

  • Notwendige Ausbauarbeiten

  • Bei Nichtwohngebäuden: Einbau und Erneuerung von Toren (bei Wohngebäuden werden Tore ausschließlich dann (als Außentüren) gefördert, wenn sie Teil der thermischen Hüllfläche sind)

  • Austausch, Ertüchtigung (Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit) und Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Außentüren bzw. deren erstmaliger Einbau

  • Einbau von Fensterlüftern und Außenwandluftdurchlässen sowie von in der Fensterbank integrierten Geräten

  • Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster

  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion, auch Dämmung von Heizkörpernischen, Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum

  • Maßnahmen zur Schalldämmung

  • Abdichtung der Fugen

  • Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke

  • Einbau neuer bzw. Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen

  • Fliegengitter, sofern diese fest eingebaut sind

  • Erneuerung des Heizkörpers bei Einbau größerer Fenster und daraus geringerer Brüstungshöhen

  • Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (gegebenenfalls anteilig)

  • Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern z. B. auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus, Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden

  • Maßnahmen zur Ab- und Durchsturzsicherung, wie z. B. absturzsichernde Verglasung (DIN 18008-4, ehemals TRAV) und Fensterstangen zur Absturzsicherung

  • Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen, Anschlüsse an Einbruchsicherungen

  • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände)

  • Einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und -rahmen sowie Außentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile

  • Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.

  • Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser

  • Neuverglasung, Entsorgung der Altverglasung

  • Empfehlung zum Einbruchschutz bei Neuverglasung: Einbruchhemmendes Glas entsprechend P4A oder besser nach EN 356

  • Überarbeitung der Rahmen und Flügel mit gegebenenfalls erforderlichem Aus- und Einbau

  • Herstellung von Gang- und Schließbarkeit

  • Erneuerung bzw. Einbau von Dichtungen, z. B. Falzdichtung, Lippendichtung

  • Dämmung der Einbaufuge

  • Herstellung eines luftdichten Anschlusses innen

  • Herstellung eines schlagregendichten Anschlusses außen

  • Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz sowie Bauelemente an Fenstern und Türen zum Schutz bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Starkregen)

  • Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz. Für Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten bietet z. B. der Verband Fenster und Fassade den Leitfaden "Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz" unter www.window.de an

Hinweis: Abweichend von der Richtlinie BEG EM werden nur Außentüren beheizter Räume sowie Hauseingangstüren in Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12 °C < T < 19 °C gefördert, die einen UD-Wert von 1,3 (W/m2K) aufweisen. Höhere Werte entsprechen nicht dem Anforderungsniveau des GEG.


Sonnenschutzvorrichtungen als Umfeldmaßnahme:

  • Erstmaliger Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden und anderen außenliegenden bzw. zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen

  • Sonnenschutzvorrichtungen im Scheibenzwischenraum, wenn die Fenster die jeweiligen Anforderungen an den U-Wert erfüllen

  • Systeme zur optimierten Tageslichtversorgung z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung

Hinweis: Bei einer Förderung von Sonnenschutzvorrichtungen als Umfeldmaßnahme im Rahmen einer Einzelmaßnahme Fenster bestehen keine Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz.

Sommerlicher Wärmeschutz

Förderfähig ist der Ersatz oder der erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung.

Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz“ sind ausschließlich außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen nach DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeile 3.1 bis 3.3 (unabhängig von der Art des Antriebes) förderfähig.

Außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen gemäß DIN 4108 2 Tabelle 7 Zeile 3.1 bis 3.3 sind:

  • Fensterläden und Rollläden

  • Jalousien und Raffstores

  • Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen

Zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen sind im Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme „Fenster“ förderfähig.

Bei Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden sind sowohl außenliegende als auch zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen förderfähig.


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