Diese Seiten bleiben bei einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis leer, da sie für den jeweiligen Ausweistyp keine relevanten Informationen enthalten.
Beim Bedarfsausweis liegt der Fokus auf dem theoretischen Energiebedarf des Gebäudes (Seite 2), weshalb Seite 3 für diesen Ausweis irrelevant ist.
Beim Verbrauchsausweis stehen die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit im Vordergrund (auf Seite 3), wodurch Seite 2 für diesen Ausweis keine relevanten Informationen beinhaltet.
Trotzdem schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor, dass auch diese Seiten im Ausweis abgebildet werden müssen. Dies gewährleistet eine einheitliche Struktur und Vollständigkeit aller Ausweise, was wiederum mögliche Verwirrungen oder Missverständnisse verhindert.