Ein Energieausweis ist dann pflicht:
Neubau von Gebäuden
Änderung der Außenbauteile mit einem Flächenanteil von über 10 Prozent
Verkauf von Gebäuden
Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden
Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr
Im Fall von Verkauf oder Neuvermietung gelten die folgenden Bestimmungen:
Beim Verkauf oder der Neuvermietung von Wohngebäuden ist ein Energieausweis erforderlich, unabhängig von der Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Büro).
Bei Verkauf oder Neuvermietung von Nichtwohngebäuden ist ein Energieausweis erforderlich, wenn die Nutzfläche mehr als 50 Quadratmeter beträgt.
Bei Erstvermietung von Wohnungen wird ein Energieausweis benötigt.
Nach Modernisierung und erneuter Vermietung einer Wohnung ist ein Energieausweis notwendig.