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Wann brauche ich einen Energieausweis?
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Verfasst von Kundenservice-Team
Vor über einem Jahr aktualisiert

Ein Energieausweis ist dann pflicht:

  • Neubau von Gebäuden

  • Änderung der Außenbauteile mit einem Flächenanteil von über 10 Prozent

  • Verkauf von Gebäuden

  • Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden

  • Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr

Im Fall von Verkauf oder Neuvermietung gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Beim Verkauf oder der Neuvermietung von Wohngebäuden ist ein Energieausweis erforderlich, unabhängig von der Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Büro).

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung von Nichtwohngebäuden ist ein Energieausweis erforderlich, wenn die Nutzfläche mehr als 50 Quadratmeter beträgt.

  • Bei Erstvermietung von Wohnungen wird ein Energieausweis benötigt.

  • Nach Modernisierung und erneuter Vermietung einer Wohnung ist ein Energieausweis notwendig.


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