Die Wohnfläche ist normalerweise im Miet- oder Kaufvertrag angegeben. Falls nicht, gelten die Richtlinien der Wohnflächenverordnung:
Zur Wohnfläche gehören sämtliche Räume innerhalb einer Wohnung.
Balkone und Terrassen werden zu 25 % in die Berechnung einbezogen.
Falls sich Dachschrägen in den Räumen befinden, werden sie teilweise berücksichtigt. Hierbei gilt, dass Flächen erst ab einer Raumhöhe von mindestens zwei Metern zu 100 % zur Wohnfläche gezählt werden. Zwischen einem und zwei Metern Raumhöhe fließt die Fläche nur zur Hälfte ein, während Flächen mit einer Raumhöhe von unter einem Meter nicht einbezogen werden. Treppen mit bis zu 3 Stufen werden zu 100 % als Wohnfläche gerechnet. Bei mehr Stufen entfallen sie in der Berechnung. Abstellräume und Kellerräume zählen nicht zur Wohnfläche.
Verfasst von Kundenservice-Team
Vor über einem Jahr aktualisiert