Die Grundlage für die Berechnung der Gebäudenutzfläche (An) zur Ermittlung des Energieausweises nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die Flächenangaben, die Sie gemacht haben. Dabei wird ein Multiplikationsfaktor von 1,2 für herkömmliche Bereiche oder 1,35 für beheizte Kellerflächen angewendet. Die Gebäudenutzfläche (An) ist üblicherweise größer als die Wohnfläche, da sie auch indirekt beheizte Räume wie Flure und Treppenhäuser einschließt.