Die Ermittlung der Energiekennwerte erfolgt gemäß den Vorgaben der "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand", die vom Gesetzgeber herausgegeben wurde. Diese Richtlinie beinhaltet unter anderem Vereinfachungen für die Erfassung geometrischer Abmessungen.