In Fällen, in denen der gewerbliche Anteil der Gesamtfläche im Gebäude mehr als 10% beträgt, ist für den Verkauf der Immobilie ein zusätzlicher Energieausweis für Nichtwohngebäude erforderlich. Dies bedeutet, dass beim Verkauf zwei oder mehrere separate Energieausweise benötigt werden: Ein Energieausweis für Wohngebäude für den Wohnanteil und ein Energieausweis für Nichtwohngebäude für den gewerblichen Teil.
Beispiel: Angenommen, ein Gebäude soll als Ganzes verkauft werden und besteht aus mehreren Wohnungen im oberen Geschoss, einem gewerblichen Bereich als Büro und einem Friseursalon im Erdgeschoss. In einem solchen Fall werden in der Regel drei Energieausweise benötigt:
Ein Energieausweis für Wohngebäude für den Wohnbereich
Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude für die Flächennutzung "Büro"
Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude für die Flächennutzung "Friseur"