Wenn eine Wohnung in einem Objekt einer Eigentümergemeinschaft neu vermietet oder verkauft wird, ist ein Energieausweis für das gesamte Gebäude erforderlich. Die Kosten für den Energieausweis werden eventuell entsprechend auf die einzelnen Eigentümer verteilt.
Tipp: Bei Eigentümergemeinschaften ist es wahrscheinlich, dass bereits ein Energieausweis für die Immobilie vorhanden ist. Es empfiehlt sich, sich mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung zu setzen.