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Alle KollektionenEnergieausweisFAQ - Häufig gestellte Fragen
Ist es zwingend erforderlich, einen Energieausweis zu besitzen, wenn eine Nutzeinheit oder ein Gebäude neu vermietet oder verkauft wird?
Ist es zwingend erforderlich, einen Energieausweis zu besitzen, wenn eine Nutzeinheit oder ein Gebäude neu vermietet oder verkauft wird?
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Verfasst von Kundenservice-Team
Vor über einem Jahr aktualisiert

Ja, das ist korrekt. Bereits seit der Einführung der EnEV 2007 sind Vermieter oder Verkäufer verpflichtet, einen Energieausweis zu erstellen und diesem ihrem potenziellen neuen Mieter oder Käufer vorzulegen, sobald dieser danach verlangt. Eine neue Regelung, die seit dem 01.05.2014 in Kraft ist, besagt jedoch, dass Vermieter und Verkäufer den Energieausweis bereits während der Besichtigung der Immobilie vorlegen müssen oder zumindest an einem gut sichtbaren Ort ausstellen oder auslegen müssen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Energieausweis unverzüglich in Form eines Originals oder einer Kopie übergeben werden.

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