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Alle KollektionenEnergieausweisFAQ - Häufig gestellte Fragen
Besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis?
Besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis?
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Verfasst von Kundenservice-Team
Vor über einem Jahr aktualisiert

Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis sind grundsätzlich nicht bindend. Es ist nicht möglich, aufgrund der empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen Forderungen geltend zu machen oder Mietminderungen durchzusetzen, es sei denn, der Energieausweis wird vertraglich im Mietverhältnis berücksichtigt. Der potenzielle Nutzer hat auch keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass die im Energieausweis aufgeführten Modernisierungshinweise umgesetzt werden.

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