Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis sind grundsätzlich nicht bindend. Es ist nicht möglich, aufgrund der empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen Forderungen geltend zu machen oder Mietminderungen durchzusetzen, es sei denn, der Energieausweis wird vertraglich im Mietverhältnis berücksichtigt. Der potenzielle Nutzer hat auch keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass die im Energieausweis aufgeführten Modernisierungshinweise umgesetzt werden.