Normalerweise bleibt ein Energieausweis für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig, auch wenn sich während dieser Zeit die gesetzlichen Vorgaben ändern.
Es ist jedoch erforderlich, einen Energieausweis vorzeitig zu erneuern, wenn während seiner Gültigkeitsdauer eine Fassadendämmung durchgeführt wird oder wenn 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert werden, unabhängig davon, ob eine Veräußerung oder Neuvermietung stattfindet.