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Was ist beim Verbrauchsausweis zu beachten?
Was ist beim Verbrauchsausweis zu beachten?
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Verfasst von Kundenservice-Team
Vor über einem Jahr aktualisiert

Folgende Punkte sind beim Verbrauchsausweis zu beachten:

  • 3 aufeinanderfolgende Jahres-Energieverbräuche

  • maximal 20% Leerstand

  • Baujahr ab 1978

  • Baujahr vor 1978 ab 5 Wohneinheiten

  • Baujahr vor 1978 mit Sanierungsmaßnahmen (Fenster/Außendämmung/Dachdämmung)

Es erfolgt keine Ausstellung von Energieausweisen für einzelne Wohnungen. Der Energieausweis wird stets für das gesamte Gebäude erstellt.


Tipp: Bei Eigentümergemeinschaften ist es wahrscheinlich, dass bereits ein Energieausweis für die Immobilie vorhanden ist. Es empfiehlt sich, sich mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung zu setzen.

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