Folgende Punkte sind beim Verbrauchsausweis zu beachten:
3 aufeinanderfolgende Jahres-Energieverbräuche
maximal 20% Leerstand
Baujahr ab 1978
Baujahr vor 1978 ab 5 Wohneinheiten
Baujahr vor 1978 mit Sanierungsmaßnahmen (Fenster/Außendämmung/Dachdämmung)
Es erfolgt keine Ausstellung von Energieausweisen für einzelne Wohnungen. Der Energieausweis wird stets für das gesamte Gebäude erstellt.
Tipp: Bei Eigentümergemeinschaften ist es wahrscheinlich, dass bereits ein Energieausweis für die Immobilie vorhanden ist. Es empfiehlt sich, sich mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung zu setzen.