Es ist möglich, eine Förderung bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) rückwirkend zu beantragen, solange die Sanierungsarbeiten innerhalb der Fristen für die jeweilige Förderung durchgeführt wurden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in diesem Fall bestimmte Bedingungen und Nachweise geben kann, die erfüllt werden müssen, um die Förderung zu erhalten. Es empfiehlt sich daher, sich vorab über die genauen Anforderungen und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung von einem unserer Energieberater in Anspruch zu nehmen.
Verfasst von Nick
Vor über einem Jahr aktualisiert